FUL ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und bezeichnet eine Art der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder eines Vertrags. Das Wort "ful" ist eine Abkürzung für "Fulfilment" und stammt aus dem Englischen.
Der Begriff "ful" wird verwendet, um eine vertragliche Verpflichtung auf zweierlei Weise zu erfüllen: entweder direkt durch die Leistung des versprochenen Gegenstands oder durch die Zahlung einer bestimmten Summe als Entschädigung für die Nichterfüllung.
Durch die Erfüllung einer Verpflichtung durch Zahlung einer Geldsumme wird eine rechtliche Forderung als erfüllt betrachtet. Dies bedeutet, dass die ursprüngliche Verbindlichkeit als erfüllt gilt und der Verpflichtete von weiteren Leistungen oder Zahlungen befreit ist.
Die Wahl der Erfüllungsart kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel von den Umständen des konkreten Falls, den Vereinbarungen der Vertragsparteien oder den gesetzlichen Vorgaben.
Es ist zu beachten, dass im deutschen Recht nicht jede Verpflichtung durch bloße Zahlung einer Geldsumme erfüllt werden kann. Es gibt bestimmte gesetzliche Bestimmungen und Vertragsregelungen, die die Erfüllung der Verpflichtung durch die tatsächliche Leistung vorschreiben.
Der Begriff "ful" wird besonders im Kontext des internationalen Handels verwendet und hat seinen Ursprung im anglo-amerikanischen Rechtsraum. In anderen Ländern und Rechtssystemen kann es ähnliche Konzepte und Begriffe geben, die jedoch möglicherweise unterschiedlich definiert oder benannt sind.
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